Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abwicklung einfach gelagerter Verkehrsunfälle
Neuerungen durch das Mindestlohngesetz ab 01.01.2015
Update Bearbeitungsentgelt Verbraucherkredite - BGH entscheidet zur Verjährung!
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig
Die vorliegenden Beiträge dienen nur Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Gerne können Sie sich jedoch in den genannten Themenbereichen an mich wenden.
Wer im Internet Freeware herunterladen will, günstige Designerwaren bei Outlet-Händlern sucht etc., läuft Gefahr in eine Kosten- oder Abofalle zu geraten. Erst, wenn für eine vermeintliche kostenfreie Dienstleistung eine Rechnung kommt, folgt das böse Erwachen und viele Verbraucher zahlen in Unkenntnis der Rechtslage.
Wenngleich ein wirksamer Vertrag auch im Internet abgeschlossen werden kann, kommt bei den meisten Kosten- oder Abofallen schon deshalb gar kein Vertrag zustande, da die Kostenpflichtigkeit nicht erkennbar ist. In diesen Fällen reicht die einseitige Rechnungsstellung des Internetanbieters zur Begründung einer Zahlungspflicht nicht aus. Zudem besteht die Möglichkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, wenn die Gestaltung der Internetseite die Kostenpflichtigkeit verschleiert. Darüber hinaus besteht ein Widerrufsrecht, dass grds. innerhalb einer Frist von 14 Tagen auszuüben ist, wobei diese mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung meist gar nicht zu laufen beginnt.
Wenn man in eine Kostenfalle geraten ist und eine Rechnung ggf. sogar von einem Inkassobüro oder Anwalt erhält, sollte daher auf keinen Fall eine Zahlung geleistet werden! Es reicht aus die oben genannten Verbraucherrechte in schriftlicher Form nachweislich geltend zu machen. Ein weiteres Vorgehen wäre erst bei Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides oder einer Klage geboten, wozu es aber in der Regel nicht kommt.
Ein aktueller Gesetzentwurf der Bunderegierung sieht zum Schutz der Verbraucher vor, dass in Zukunft eine hervorgehobene Angabe des Preises erfolgen muss und ein Bestätigungsfeld den Verbraucher vor ungewollten Kosten schützt (sog. Buttonlösung). Bis diese Regelung umgesetzt ist, bleibt es aber dem einzelnen Verbraucher überlassen sich gegen Internetabzocke zu wehren. Da insbesondere bei Mahnschreiben von Inkassobüros und Anwälten die Verunsicherung groß ist, sollte in Zweifelsfällen anwaltliche Hilfe hinzugezogen werden, bevor aus Angst vor weiteren Unannehmlichkeiten einfach bezahlt wird.
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