Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abwicklung einfach gelagerter Verkehrsunfälle
Neuerungen durch das Mindestlohngesetz ab 01.01.2015
Update Bearbeitungsentgelt Verbraucherkredite - BGH entscheidet zur Verjährung!
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig
Die vorliegenden Beiträge dienen nur Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Gerne können Sie sich jedoch in den genannten Themenbereichen an mich wenden.
In der Praxis werden Leiharbeitnehmer häufig für längere Zeiträume überlassen, obwohl die Überlassung nach § 1 I S. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nur „vorübergehend" erfolgen darf. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu aktuell entschieden, dass auch der Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern weder zur Überschreitung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung noch zur Begründung eines Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher führt (BAG v. 10.12.2013 – 9 AZR 51/13).
Aus Sicht des Leiharbeitnehmers kann es dahin dauerhaft dazu kommen, dass keine Festanstellung beim Entleiher erreicht wird. Der einzige Schutz dagegen besteht momentan nur in dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, der - sofern vorhanden - einer dauerhaften Einstellung von Leiharbeitnehmern widersprechen kann (BAG v. 10.07.2013 – 7 ABR 91/11).
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