Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abwicklung einfach gelagerter Verkehrsunfälle
Neuerungen durch das Mindestlohngesetz ab 01.01.2015
Update Bearbeitungsentgelt Verbraucherkredite - BGH entscheidet zur Verjährung!
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig
Die vorliegenden Beiträge dienen nur Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Gerne können Sie sich jedoch in den genannten Themenbereichen an mich wenden.
Am 02.03.2012 hat der Bundestag die sog. Button-Lösung zur Eindämmung von Abofallen im Internet beschlossen (BGBl. 2012, S. 1084). Ab 01.08.2012 tritt das Gesetz für alle Online- Shops und Verkaufsplattformen wie eBay, Amazon, usw. in Kraft.
Durch § 312g III BGB n.F. wird die Pflicht eines „Kostenpflicht“-Buttons im Bestellprozess eingeführt. Die Schaltfläche mit der die Bestellung abgegeben wird muss mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen auf die Zahlungspflicht des Kunden hinweisenden Formulierung versehen sein. Nicht mehr zulässig sind Formulierungen wie z.B. „Bestellen“ oder „Bestellung abgeben“! Nach § 312g II BGB n.F. werden zudem die Informationspflichten für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern erweitert. Der Verbraucher muss unmittelbar bevor er seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise nochmals zusammengefasst Informationen zu Produktbeschreibung, Mindestlaufzeit des Vertrags, Gesamtpreis, Versand- und Zusatzkosten zur Verfügung gestellt
bekommen. Die Informationen und die Schaltfläche müssen gleichzeitig und ohne Scrollen für den Verbraucher auf einen Blick zu sehen sein.
Während die erforderlichen Informationen bei vielen Online-Shops bereits heute in der Bestellseite gegeben werden, stellt die Benennung und Positionierung der Schaltfläche viele Shopbetreiber vor technische Probleme. Die Folgen der Nichteinhaltung der neuen gesetzlichen Anforderungen sind aber gravierend: nach § 312g IV BGB n.F. kommt kein Vertrag zustande, wenn die gesetzlichen Anforderung an die Schaltfläche zum Bestellen nicht eingehalten werden. Zudem droht eine kostenpflichtige wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Um diesen Risiken zu entgehen sollten Onlinehändler zeitnah die Einhaltung der neuen Vorschriften in ihren Shops sicherstellen.
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