Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abwicklung einfach gelagerter Verkehrsunfälle
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Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig
Die vorliegenden Beiträge dienen nur Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Gerne können Sie sich jedoch in den genannten Themenbereichen an mich wenden.
Nach dem Download eines Musiktitels oder Filmes in einer Internet-Tauschbörse werden häufig Abmahnungen ausgesprochen, in denen den Tauschbörsennutzern vorgeworfen wird Urheberrechte verletzt zu haben. Zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten verlangt.
Wegen der zahlreichen rechtlichen Problempunkte sollte der Betroffene bei Erhalt einer Abmahnung nicht überstürzt reagieren und keinesfalls die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben, da diese häufig zu weit gefasst ist und eine Verpflichtung zur Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz enthält. Andererseits droht bei Verweigerung der Abgabe der Unterlassungserklärung deren gerichtliche Durchsetzung, die mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist.
Durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dieses Prozess- und Kostenrisiko in der Regel minimiert werden. Bezüglich Anwaltskosten und Schadensersatzforderungen lässt sich häufig eine außergerichtliche Einigung erreichen. Die Anwaltskosten sind der Höhe nach gemäß § 97 a Abs. 2 UrhG auf einen Betrag von 100,- EUR begrenzt, soweit es sich um einen einfach gelagerten Fall handelt. Bezüglich des geforderten Schadensersatzes gibt es aktuelle Rechtsprechung in der nur ein Bruchteil des verlangten Schadensersatzes zugesprochen wurde. In dem Urteil des Landgericht Hamburg v. 08.10.2010 (Az.: 308 O 710/09) wurde etwa der geforderter Schadensersatz von 300,- EUR pro Musiktitel auf 15,- EUR reduziert.
Bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung ist daher eine individuelle rechtliche Beratung zu empfehlen, um unnötige Kosten zu verhindern und die zur Verfügung stehenden Abwehrmöglichkeiten optimal auszunutzen.
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