Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abwicklung einfach gelagerter Verkehrsunfälle
Neuerungen durch das Mindestlohngesetz ab 01.01.2015
Update Bearbeitungsentgelt Verbraucherkredite - BGH entscheidet zur Verjährung!
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig
Die vorliegenden Beiträge dienen nur Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Gerne können Sie sich jedoch in den genannten Themenbereichen an mich wenden.
Verbraucher haben bei Käufen im Internet grundsätzlich ein Widerrufsrecht, über das sie entsprechend zu belehren sind. Um die bezüglich der korrekten Widerrufsbelehrung bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen, hat der Gesetzgeber zum 11.06.2010 eine neue Muster-Widerrufsbelehrung eingeführt. Für die Rechte des Verbrauchers bringt diese zwar praktisch keine Änderungen, gesetzestechnisch ist sie allerdings anders aufgebaut, so dass die weitere Verwendung der alten Widerrufsbelehrung Gegenstand einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung werden kann. Da die neue Widerrufsbelehrung ohne Übergangsregelung ab dem 11.06.2010 gültig ist, verwenden viele Internethändler immer noch die alte Version. Während Abmahnungen die zeitnah zum Inkrafttreten ausgesprochen wurden, wohl noch als Bagatellfälle zu
qualifizieren wären, steigt die Wahrscheinlichkeit einer berechtigten Abmahnung je länger die alte Widerrufsbelehrung noch verwendet wird. Darüber hinaus ist eine weitere Änderung der neuen Widerrufsbelehrung zu erwarten, da diese bezüglich der Wertersatzregelung europarechtswidrig ist. Internethändler sollten daher auf die Verwendung der korrekten Widerrufsbelehrung achten, um eine kostenträchtige Abmahnung zu vermeiden.
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