Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abwicklung einfach gelagerter Verkehrsunfälle
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Die vorliegenden Beiträge dienen nur Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Gerne können Sie sich jedoch in den genannten Themenbereichen an mich wenden.
Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass der Unfallverursacher nicht nur die Schäden am Fahrzeug und an der Gesundheit, sondern auch die erforderlichen Anwaltskosten, die zur Geltendmachung dieser Ansprüche entstehen, zu ersetzen hat. Die Versicherungen der Unfallverursacher nutzen diesbezügliche Wissenslücken juristischer Laien daher auch gezielt aus, um an sich berechtigte Ansprüche zu kürzen. Das Hauptargument dabei ist meist, dass es sich um einen Bagatellfall handeln würde, der vom Geschädigten selbst und ohne Anwalt abgewickelt werden könnten.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt a.M. v. 02.12.2014, Az.: 22 U 171/13) hat nunmehr entschieden, das auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen ist. Insbesondere die immer unüberschaubarere Entwicklung der einzelnen Schadensposten und der Rechtsprechung zu Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen etc. lässt es nach Ansicht des Gerichts geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln. Nur in Ausnahmefällen, etwa dann, wenn es sich bei dem Geschädigten um ein weltweit agierendes Mietwagenunternehmen (AG Frankfurt am Main v. 13.2.2007, Az.: 31 C 2956/06) oder das Leasingunternehmen eines großen Autoherstellers handelt (AG Darmstadt v. 04.07.2007, Az.: 300 C 159/07) ist wegen der regelmäßig anfallenden Vielzahl an Unfallschäden ein solches Maß an geschäftlicher Gewandtheit vorhanden, dass bei einfach gelagerten Fällen kein Anwalt erforderlich erscheint.
Wenn damit die Einschaltung eines Anwaltes bei der Abwicklung von Unfallschäden gerichtlich bereits als grundsätzlich erforderlich angesehen wird, sollten Unfallgeschädigte diese Option auch wahrnehmen, da damit regelmäßig eine effizientere Abwicklung des Schadensfalles möglich ist.
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