Aktuelles

Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abwicklung einfach gelagerter Verkehrsunfälle

Neuerungen durch das Mindestlohngesetz ab 01.01.2015

Update Bearbeitungsentgelt Verbraucherkredite - BGH entscheidet zur Verjährung!

Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig

 

Die vorliegenden Beiträge dienen nur Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Gerne können Sie sich jedoch in den genannten Themenbereichen an mich wenden.

Abfindungshöhe bei Kündigung während Teilzeit in Elternzeit Geschrieben am 22.04.14

Wenn vor der Elternzeit eine Vollzeittätigkeit und während der Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber eine Teilzeittätigkeit ausgeübt wurde, berechnet sich die Abfindungshöhe bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses üblicherweise auf Grundlage des Teilzeitgehaltes. Während der Elternzeit besteht zwar der Sonderkündigungsschutz nach § 18 I BEEG, wonach zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Diese kann in Ausnahmefällen aber erteilt werden, wenn z.B. eine Betriebstilllegung bevorsteht. Wird dann etwa im Rahmen eines Sozialplanes eine Abfindung gezahlt, stellt sich die Frage, wonach sich die Abfindungshöhe orientiert.

In Fällen des Wechsels von einer Vollzeit- in eine Teilzeittätigkeit stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) grds. auf das zuletzt bezogene Teilzeitgehalt ab (vgl. etwa BAG v. 22.09.2009, 1 AZR 316/08). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht darin allerdings bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit einen Verstoß gegen die Elternzeitrichtlinie (Richtlinie 96/34/EG des Rates vom 03. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub), die verlangt, dass Rechte, die der Arbeitnehmer zu Beginn der Elternzeit erworben hatte oder dabei war zu erwerben, bis zum Ende der Elternzeit bestehen bleiben (vgl. EuGH v. 27.02.2014, C-588/12 (Lyreco Belgium). Zudem verfolgt die Richtlinie das Ziel, dass Arbeitnehmer frei von beruflichen und finanziellen Nachteilen die Elternzeit in Anspruch nehmen sollen, so dass eine ungünstigere Abfindungsregelung letztlich eine abschreckende Wirkung haben könnte. Letztlich besteht auch die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung von Frauen, da diese sich öfter als Männer in der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit ausüben.

Arbeitnehmer, die in der Elternzeit Teilzeit arbeiten und während der Elternzeit entlassen werden, können daher die Berechnung einer etwaigen Abfindung auf der Grundlage des Gehaltes verlangen, das sie vor Beginn der Teilzeit erhalten haben.


 

Ältere Einträge
Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abwicklung einfach gelagerter Verkehrsunfälle27.04.15
Neuerungen durch das Mindestlohngesetz ab 01.01.201512.01.15
Update Bearbeitungsentgelt Verbraucherkredite - BGH entscheidet zur Verjährung!19.11.14
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig03.09.14
Anspruch auf Urlaubsabgeltung kann vererbt werden28.08.14
Berücksichtigung von Provisionszahlungen bei der Berechnung des Elterngeldes22.04.14
Zeitlich unbegrenzter Einsatz von Leiharbeitnehmern begründet kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher27.01.14
Kein Verfall des Resturlaubes bei Arbeitszeitverringerung10.10.13
Teilzeittätigkeit während der Elternzeit25.04.13
Rechtmäßigkeit der Kettenbefristung von Arbeitsverhältnissen03.02.13
Mitnahme des Telefonvertrages bei Umzug23.10.12
Änderungen für Online-Shops ab 01.08.201225.06.12
Neuregelung des Nachbarrechts bei Renovierung einer Grenzwand01.04.12
Fristlose Kündigung bei Internetnutzung während der Arbeitszeit?26.09.11
Erleichterung der Gegenwehr gegen Filesharing-Abmahnungen?26.09.11
Kein Zahlungsanspruch bei Abzocke mit Freeware-Downloads03.05.11
Erleichterung für befristete Arbeitsverträge - Lockerung des Vorbeschäftigungsverbotes03.05.11
Möglichkeit der Lohnnachforderung für Zeitarbeiter03.05.11
Betriebsrentner bekommen Geld von Krankenkassen zurück03.05.11
Was tun bei Internetabzocke?23.01.11
Urheberrechtliche Abmahnung bei Filesharing und Tauschbörsennutzung08.11.10
Abmahnfalle Internetshop – Neue Widerrufsbelehrung16.09.10
Bagatellkündigung – „Emmely“ kassiert wieder!26.07.10
Pflichten des Arbeitgebers bei krankheitsbedingter Kündigung25.05.10
Kein Verfall von Zusatzurlaub bei langandauernder Krankheit07.05.10
Kündigungsschutz bei Pflege naher Angehöriger12.02.10
Nachtarbeit – Richtig bezahlt?06.02.10

 

News feed: RSS feed