Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abwicklung einfach gelagerter Verkehrsunfälle
Neuerungen durch das Mindestlohngesetz ab 01.01.2015
Update Bearbeitungsentgelt Verbraucherkredite - BGH entscheidet zur Verjährung!
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig
Die vorliegenden Beiträge dienen nur Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Gerne können Sie sich jedoch in den genannten Themenbereichen an mich wenden.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) enthält keine Regelung zu der, z.B. bei Aufnahme einer Teilzeittätigkeit nach Mutterschutz bzw. Elternzeit häufig auftretenden Frage, was mit dem Resturlaub geschieht, den ein Arbeitnehmer während seiner Vollzeitbeschäftigung erworben, aber nicht genommen hat, wenn seine
Arbeitszeit auf Teilzeit verringert wird.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH v.13.06.2013, C-415/12) darf der Arbeitnehmer infolge einer Arbeitszeitverringerung, die während seiner Vollzeittätigkeit bereits erworbenen Urlaubsansprüche nicht verlieren. Bei Übergang in eine Teilzeitbeschäftigung kann der Arbeitnehmer damit wegen der Berücksichtigung des während der Vollzeittätigkeit erworbenen Urlaubs länger Urlaub machen, allerdings ohne finanziell besser gestellt zu werden, da es bei der Teilzeitvergütung bleibt.
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