Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abwicklung einfach gelagerter Verkehrsunfälle
Neuerungen durch das Mindestlohngesetz ab 01.01.2015
Update Bearbeitungsentgelt Verbraucherkredite - BGH entscheidet zur Verjährung!
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig
Die vorliegenden Beiträge dienen nur Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Gerne können Sie sich jedoch in den genannten Themenbereichen an mich wenden.
Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei aktuellen Entscheidungen die Grundsätze der Entlohnung für Nachtarbeit konkretisiert. Wenn ein Arbeitnehmer als Nachtarbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einzuordnen ist, d.h. an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr Nachtarbeit leistet, hat er nach § 6 V ArbZG einen Anspruch auf einen angemessenen Vergütungszuschlag von in der Regel 25%. Dieser allgemein geregelte Anspruch kann im Arbeitsvertrag näher ausgestaltet werden. Dabei ist zu beachten, dass auch für Bereitschaftsdienste ein Zuschlag gewährt werden muss, da der Arbeitnehmer auch in der Ruhezeit eine Leistung erbringt. Er ist in seinem Aufenthalt beschränkt ist und muss jederzeit mit der Arbeitsaufnahme rechnen (BAG v. 15.07.2009 5 AZR 867/08). Auch die Art der Tätigkeit muss bei der Bemessung des Zuschlages berü cksichtigt werden, da bestimmte Tätigkeiten, z.B. im Bewachungsgewerbe, zwangsläufig nachts erbracht werden müssen (BAG v. 15.02.2009 5 AZR 148/08). Im Bereich der Nachtarbeit tätige Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten entsprechende arbeitsvertragliche Regelungen auf Vereinbarkeit mit dieser Rechtsprechung überprüfen, um Problemen mit Nachforderungsansprüchen entgegenzuwirken.
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