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Update Bearbeitungsentgelt Verbraucherkredite - BGH entscheidet zur Verjährung!
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig
Die vorliegenden Beiträge dienen nur Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Gerne können Sie sich jedoch in den genannten Themenbereichen an mich wenden.
Nachdem der Bundesgerichtshof im Mai diesen Jahres die Bearbeitungsentgelte für Verbraucherkredite für unzulässig erklärt hat (BGH v. 13.05.2014 - XI ZR 405/12 und BGH v.13.05.2014 - XI ZR 170/13 ), hat er nun aktuell zur Frage der Verjährung von Rückforderungsansprüchen von Bearbeitungsentgelten entschieden (BGH v. 28.10.2014 - XI ZR 348/13 und BGH v. 28.10.2014 - XI ZR 17/14 - Pressemitteilung Nr. 153/2014).
Danach beginnt die 3-jährge Verjährungsfrist mit dem Jahr zu laufen, in dem der Verbraucher zumutbar Kenntnis von der Unzulässigkeit einer Bearbeitungsgebühr erlangen konnte. Dies ist frühestens ab dem Jahr 2011 der Fall, in welchem zahlreiche Oberlandesgerichte die Bearbeitungsgebühr in Verbraucherdarlehensverträgen für unwirksam erklärt haben. Sämtliche zwischen 01.01.2005 und dem 31.12.2011 bezahlten Bearbeitungsgebühren können bis zum 31.12.2014 zurückverlangt werden. Nur solche Rückforderungsansprüche sind verjährt, die vor dem Jahr 2004 oder im Jahr 2004 vor mehr als 10 Jahren entstanden sind, sofern innerhalb der absoluten, kenntnisunabhängigen, 10jährigen Verjährungsfrist des § 199 IV BGB vom Verbraucher keine verjährungshemmenden Maßnahmen eingeleitet worden sind. Für Ansprüche aus dem Jahr 2004 gilt die 10jährige Verjährungsfrist taggenau, d.h. wenn z.B. im Dezember 2004 die Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde kann man diese, wenn man schnell handelt, noch zurückverlangen.
Ein bloßes Forderungsschreiben mit Fristsetzung reicht allerdings nicht aus, um die Verjährung zu hemmen. Die einfachste Möglichkeit, die Verjährung zu verhindern, ist die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Viele Kreditinstitute versuchen derzeit die Verbraucher von der Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen abzuhalten, indem sie auf ein erstes Forderungsschreiben nicht abweisend reagieren, sich aber noch Zeit ausbedingen, um den Vorgang zu prüfen. Hier ist Vorsicht geboten, da ein Großteil der Rückforderungsansprüche für ältere Verbraucherdarlehensverträge Ende 2014 verjährt!
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