Aktuelles

Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abwicklung einfach gelagerter Verkehrsunfälle

Neuerungen durch das Mindestlohngesetz ab 01.01.2015

Update Bearbeitungsentgelt Verbraucherkredite - BGH entscheidet zur Verjährung!

Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig

 

Die vorliegenden Beiträge dienen nur Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Gerne können Sie sich jedoch in den genannten Themenbereichen an mich wenden.

Teilzeittätigkeit während der Elternzeit Geschrieben am 25.04.13

Auch wer in Elternzeit ist, kann bei seinem Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sind die Voraussetzungen dafür, dass mehr als 15 Arbeitnehmern in dem Betrieb arbeiten, die Beschäftigungszeit länger als sechs Monaten dauert und aus Sicht des Arbeitgebers keine „dringenden betrieblichen Gründe& ldquo; entgegenstehen. Gemäß § 15 V S.1 BEEG kann während der Elternzeit eine Reduzierung der Arbeitszeit „beantragt“ werden. Über diesen Antrag „sollen" sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb von vier Wochen einigen (§ 15 V 2 BEEG). Wenn eine derartige freiwillige Regelung nicht zustande kommt, kann der Arbeitnehmer nach § 15 VI BEEG während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit unter den Voraussetzungen des § 15 VII BEEG „beanspruchen“.

Problematisch sind die Fälle, in denen zunächst eine „freiwillige“ Teilzeitregelung (§ 15 V BEEG) getroffen wurde und der Arbeitnehmer danach nochmals, etwa wegen Verlängerung der Elternzeit, eine weitere Teilzeittätigkeit nach § 15 VI BEEG „beansprucht“. Mit dieser Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil befasst (BAG v. 19.02.2013, 9 AZR 461/11). Im zu entscheidenden Fall gab es eine zweimalige freiwillige Arbeitszeitverringerung, wohingegen eine dritte Teilzeit-Phase an der Zustimmung des Arbeitgebers scheiterte. Während die Vorinstanz entschied, dass die beiden einvernehmlich vereinbarten Teilzeit-Phasen auf den Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit gem. § 15 VI BEEG anzurechnen seien (LAG Hamburg, v. 18.05.2011, 5 Sa 93/10), hat das BAG die Anrechnung der freiwilligen Elternteilzeitregelungen auf den Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit verneint.

Für die betroffenen Arbeitnehmer ist dies zwar einerseits vorteilhaft, da der Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit aus § 15 VI BEEG unabhängig von bereits evtl. vorher vereinbarten, freiwilligen Teilzeitregelungen besteht. Andererseits werden die betroffenen Arbeitgeber zukünftig wohl eher keine freiwilligen Teilzeitregelungen mehr vereinbaren, weil der Arbeitnehmer dann nur noch seinen Anspruch auf zweimalige Arbeitszeitverringerung aus § 15 VI geltend machen kann.


 

Ältere Einträge
Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abwicklung einfach gelagerter Verkehrsunfälle27.04.15
Neuerungen durch das Mindestlohngesetz ab 01.01.201512.01.15
Update Bearbeitungsentgelt Verbraucherkredite - BGH entscheidet zur Verjährung!19.11.14
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig03.09.14
Anspruch auf Urlaubsabgeltung kann vererbt werden28.08.14
Berücksichtigung von Provisionszahlungen bei der Berechnung des Elterngeldes22.04.14
Abfindungshöhe bei Kündigung während Teilzeit in Elternzeit22.04.14
Zeitlich unbegrenzter Einsatz von Leiharbeitnehmern begründet kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher27.01.14
Kein Verfall des Resturlaubes bei Arbeitszeitverringerung10.10.13
Rechtmäßigkeit der Kettenbefristung von Arbeitsverhältnissen03.02.13
Mitnahme des Telefonvertrages bei Umzug23.10.12
Änderungen für Online-Shops ab 01.08.201225.06.12
Neuregelung des Nachbarrechts bei Renovierung einer Grenzwand01.04.12
Fristlose Kündigung bei Internetnutzung während der Arbeitszeit?26.09.11
Erleichterung der Gegenwehr gegen Filesharing-Abmahnungen?26.09.11
Kein Zahlungsanspruch bei Abzocke mit Freeware-Downloads03.05.11
Erleichterung für befristete Arbeitsverträge - Lockerung des Vorbeschäftigungsverbotes03.05.11
Möglichkeit der Lohnnachforderung für Zeitarbeiter03.05.11
Betriebsrentner bekommen Geld von Krankenkassen zurück03.05.11
Was tun bei Internetabzocke?23.01.11
Urheberrechtliche Abmahnung bei Filesharing und Tauschbörsennutzung08.11.10
Abmahnfalle Internetshop – Neue Widerrufsbelehrung16.09.10
Bagatellkündigung – „Emmely“ kassiert wieder!26.07.10
Pflichten des Arbeitgebers bei krankheitsbedingter Kündigung25.05.10
Kein Verfall von Zusatzurlaub bei langandauernder Krankheit07.05.10
Kündigungsschutz bei Pflege naher Angehöriger12.02.10
Nachtarbeit – Richtig bezahlt?06.02.10

 

News feed: RSS feed